Kanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht
– Michael Schmidl
Versicherungsrecht
Bei den Personenversicherungen bilden die private Berufsunfähigkeits- und die private Unfallversicherung jeweils Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Im Sachversicherungsrecht sind es die Kasko-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung.
Verkehrsrecht
Unser Tätigkeitsspektrum reicht von einfachen Blechschäden bis hin zu den Personengroßschäden.
Hinzu kommt die Verteidigung bezüglich des Vorwurfs von Verkehrsordnungswidrigkeiten oder -straftaten.
Strafrecht
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst neben der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht auch das allgemeine Kernstrafrecht (Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen etc.) das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Hinzu kommen insbesondere noch die Unterstützung von Geschädigten beim Stellen von Strafanzeigen und der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen von Nebenklagen.
Strafrecht
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst neben der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht auch das allgemeine Kernstrafrecht (Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen etc.) das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Hinzu kommen insbesondere noch die Unterstützung von Geschädigten beim Stellen von Strafanzeigen und der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen von Nebenklagen.
Unser Leistungsspektrum
Versicherungsrecht
Private Berufsunfähigkeits-versicherung
Private Unfallversicherung
Private Kranken-versicherung
(Kraftfahrt-) Haftpflicht-versicherung
Betriebsausfall-versicherung
Verkehrsrecht
Unfallabwicklung
Personenschaden
Personen-großschäden
Verteidigung in Bußgeld-angelegenheiten
Verteidigung in Verkehrs-strafsachen
Rechtsgebiete
Versicherungsrecht
Private Berufsunfähigkeitsversicherung. Unfallversicherung. Kfz-Versicherung.
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf das gesamte private Versicherungsrecht. Auf unserer Gegenseite stehen damit regelmäßig die großen deutschen Versicherungskonzerne. Im Rechtsstreit Versicherungsnehmer gegen Versicherer steht damit regelmäßig ein David einem Goliath gegenüber. Ohne einen spezialisierten Rechtsanwalt ist eine Auseinandersetzung auf Augenhöhe ausgeschlossen. Noch immer haben die Versicherer zu oft leichtes Spiel.
Verkehrsrecht
Schadenregulierung. Schmerzensgeld. Schwerverletzte und Todesfälle. Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.
Den einfach gelagerten Verkehrsunfall gibt es nicht mehr. Auch bei klarer Haftungssituation wird seitens der Haftpflichtversicherer systematisch gekürzt. Nach dem Unfall sollte also nicht gezögert werden! Dies auch dann, wenn der Unfallgegner einsichtig oder gar ein guter Bekannter ist. Letzlich treffen die Haftpflichtversicherer die Entscheidung ob und wenn ja, wie viel gezahlt wird. Wir kümmern uns um die Schadenregulierung, Schmerzensgeld, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.
Über uns
Wir sind eine auf das Versicherungs- und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Gunzenhausen.
Im Versicherungsrecht vertreten wir Versicherungsnehmer „im Kampf David gegen Goliath“ und bringen diese somit auf Augenhöhe mit dem Versicherer.
Der durchschnittlichen Versicherungsnehmer kümmert sich – im Gegensatzt zu seinem Versicherer – regelmäßig erstmals nach Eintritt des Versicherungsfalles um die Einzelheiten seines Versicherungschutzes.
So ist es dem VN ohne fachanwaltliche Unterstützung regelmäßig kaum möglich abzuschätzen, ob der Versicherer die vereinbarten Leistungen tatsächlich vollständig erbracht oder zurecht abgelehnt hat.
Im Verkehrsrecht vertreten wir neben den Geschädigten auch Autohäuser, Werkstätten und Kfz-Sachverständige bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen rund um den Schadensfall.
Unser Spektrum reicht von der Geltendmachung von Schdensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen über die Abwehr von Regressen bis hin zur Abwehr von Ansprüchen im Auftrag des Versicherers.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Straf- und Ordnungwidrigkeitenrecht sowie alle Rechtsfragen rund ums Auto.
Rechtsanwalt Michael Schmidl ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 2001 auf diese Rechtsgebiete spezialisiert. Bereits im Jahr 2005 wurden ihm als einem der ersten Anwälte im Landgerichtsbezirk die Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht verliehen. Er ist Vertrauensanwalt des Automobilclub Europa (ACE) und Verfasser zahlreicher Publikationen zum Versicherungs- und Verkehrsrecht und gelisteter Autor im schadenfixblog.
Rechtsanwalt Niclas Ketterle wurde zum 01.02.2023 in die Kanzlei aufgenommen und erweitert seither das Leistungsspektrum um alle strafrechtlichen Themen mit Schwerpunkt auf dem Verkehrsstrafrecht. Schon vor seinem Einstieg in die Kanzlei Schmidl hat er sich insbesondere auf den Gebieten des Versicherungsrechts sowie des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts betätigt.
Mandantenbewertung
“Nach einem unverschuldeten schweren Autounfall befand ich mich – schwer verletzt – in einer persönlichen Notlage, in der ich Michael Schmidl als Rechtsanwalt kennen- und schätzen lernte. Auf seine uneingeschränkte juristische Kompetenz, seinen sicheren menschlichen Rat und sein sehr erfolgreiches strategisches Wirken konnte ich mich stets verlassen. So habe ich es insbesondere seinen Fähigkeiten zu verdanken, dass ich mir um die juristische Seite dieses schlimmen Autounfalls niemals Sorgen machen musste, sondern von Michael Schmidl sicher und rundum erfolgreich durch diese Krise geleitet und begleitet wurde.“
“Herr Schmidl vertrat mich in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung vorgerichtlich und gerichtlich zu meiner vollsten Zufriedenheit. Herr Schmidl ist kompetent und auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung. Sowohl die Schreiben an die Versicherung, wie auch an das Gericht, spiegelten den genauen Sachverhalt wider und bestanden nicht nur aus Textbausteinen. Vielen Dank für die kompetente Beratung und Vertretung vor Gericht.“
“Sehr freundliche, hilfsbereite und kompetente Beratung. Ein sehr engagierte Rechtsanwalt Ich bedanke mich nochmals für Ihre tolle Arbeit und werde bestimmt wieder auf Sie zurückkommen, falls ich noch einmal rechtliche Hilfe benötige!“
“Herr Schmidl hat mich fast drei Jahre erfolgreich gegen ein Versicherungsunternehmen vertreten und wir konnten das heute erfolgreich zum Abschluss bringen. Dabei fühlte ich mich stets gut aufgehoben und professionell vertreten. Vielen Dank dafür. Sollte ich mal wieder anwaltliche Hilfe benötigen, weiß ich wo ich hingehe.“
News
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Das Landgericht Ansbach hatte im Kern über weitere Reparaturkosten von 838,98 € in 1. Instanz zu entscheiden, weil der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Wege der Widerklage die bereits gezahlten knapp 20.000 € zurückforderte. Der Geschädigten befand sich zum...
Die Regresswelle der Haftpflichtversicherer gegen Werkstätten – Zweiter Aufzug
Das Landgericht Ansbach hatte erstmals über Regressansprüche eines Haftpflichtversicherers aus abgetretenem Recht zu entscheiden. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der durch den Unfall Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen die Werkstatt an den...
Wertminderung und Mehrwertsteuer
Geiz ist geil!? Ist dieses nicht mehr ganz so neue Motto bei Haftpflichtschäden immer noch Programm? Jedenfalls werden Schadensersatzansprüche weiterhin systematisch gekürzt. Und auf der Suche nach neuen Einsparmöglichkeiten wird jede Woche „eine neue Sau durchs Dorf...