Versicherungs- und Verkehrsrecht

Wir sind eine auf das Versicherungs- und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei.

Unser Sitz ist Gunzenhausen und unser Zuhause das Internet.

FAQ

Ist eine Anfrage kostenpflichtig?

Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert. Für ein erstes Beratungsgespräch sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Beschränkung auf höchstens 190 € netto vor.

Eine telefonische Erstberatung wird von uns kostenfrei durchgeführt. Im Rahmen dieses Telefonats wird dann auch geklärt, ob eine weitere, dann kostenpflichtige Tätigkeit erforderlich ist. Verbleibt es bei der Erstberatung und ist eine weitere Tätigkeit nicht gewünscht, sind Ihnen auch keine Kosten entstanden.

Soweit Gegenstand des Mandates die Geltendmachung von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen ist, sind die hier entstehenden Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich vom (Kraftfahrt-) Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers im Rahmen dessen Eintrittspflicht zu tragen. Abgesehen von wenigen Ausnahmen ist damit unsere Tätigkeit für Sie kostenneutral.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, reduziert sich ein mögliches Kostenrisiko ohnehin auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Auch dieser Selbstbehalt entfällt grundsätzlich bei jeder Mithaftung der Gegenseite, da diese zu einem entsprechenden Kostenerstattungsanspruch führt, der dann zunächst Ihnen (und nicht Ihrem Rechtsschutzversicherer) zugutekommt.

 

Wie läuft die Erteilung des Mandates ab?

Auf dieser Webseite finden Sie bezüglich der von uns betreuten Rechtsgebiete jeweils Masken für die notwendigen Informationen und Unterlagen. Weiter finden Sie dort die entsprechenden Formationen, auf welchem Wege Sie uns diese Informationen und Unterlagen zukommen lassen können.

Es handelt sich jeweils um gesicherte Datenverbindungen. Sofern Sie uns auf diesem Weg kontaktieren, werden wir innerhalb von maximal 24 Stunden antworten und Ihnen das Mandat bestätigen.

Erst mit dieser Bestätigung kommt das Mandat zustande.

Wie läuft die Bearbeitung des Mandats konkret ab?

Unter der mitgeteilten Telefonnummer werden wir Sie sodann umgehend bzw. zu den gewünschten Rückrufzeiten kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Gleichzeitig werden wir Ihnen auch noch mitteilen, welche weiteren Unterlagen zur zielführenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigt werden. Dies werden wir Ihnen anschließend auch noch in Textform (in der Regel per E-Mail) mitteilen.

Anschließend werden wir uns an die Gegenseite wenden und Ihre Ansprüche dort geltend machen und sie vom Fortgang Ihrer Angelegenheit fortlaufend unterrichten.

Wie können Sie uns während des laufenden Mandats erreichen?

Während des laufenden Mandats stehen wir Ihnen für Rückfragen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung.

Bevorzugt möchten Sie uns per E-Mail kontaktieren, damit wir eine zeitnahe Reaktion, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, sicherstellen können.

Telefonische Rückfragen/Abstimmungen sind selbstverständlich ebenso möglich. Je nach Umfang der Angelegenheit bedürfen diese einer gewissen Vorbereitungszeit, sodass sie am geeignetsten einen festen Telefontermin per E-Mail mit uns vereinbaren möchten. Wir kommen dann telefonisch zum angegebenen Zeitpunkt sehr gerne auf Sie zu.

Was mache ich, wenn sich die Gegenseite oder sonstige Dritte direkt an mich wenden?

Sollten Sie telefonisch kontaktiert werden, möchten Sie bitte grundsätzlich keine Angaben machen und vielmehr an uns verweisen.

Sollten Sie per E-Mail kontaktiert werden, möchten Sie das Erhaltene mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.

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