FAQ
Ist eine Anfrage kostenpflichtig?
Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich kostenpflichtig und die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert. Für ein erstes Beratungsgespräch sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Beschränkung der Vergütung auf höchstens 190 € netto vor.
Eine telefonische Erstberatung wird von uns in der Regel kostenfrei durchgeführt. Im Rahmen dieses Telefonats wird dann auch geklärt ob eine weitere, dann kostenpflichtige Tätigkeit gewünscht ist.
Soweit Gegenstand des Mandates die Geltendmachung von Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen ist, ist die Rechtsanwaltsvergütung im Rahmen der Haftung vom (Kraftfahrt-) Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu erstatten. Unsere Tätigkeit ist für Sie dann regelmäßig kostenneutral.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, reduziert sich ein Kostenrisiko sowieso auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Selbst diese entfällt grundsätzlich bei einer Mithaftung der Gegenseite (sog. Quotenvorrecht).
Wie läuft die Erteilung des Mandates ab?
Auf unserer Internetseite finden Sie bezüglich der von uns betreuten Rechtsgebiete jeweils Hinweise auf die zur Bearbeitung notwendigen Informationen und Unterlagen.
Sofern Sie uns diese Informationen und Unterlagen zukommen lassen, werden wir uns regelmäßig innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden. Bei Schadensfällen (insb. Unfälle) können Sie uns auch über die dort verlinkten, gesicherten Datenverbindungen kontaktieren.
Erst anschließend können wir Ihnen das Mandat bestätigen.
Wie läuft die Bearbeitung des Mandats konkret ab?
Unter der mitgeteilten Telefonnummer werden wir Sie umgehend bzw. zu den gewünschten Rückrufzeiten kontaktieren und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Gleichzeitig werden wir Ihnen mitteilen, welche weiteren Unterlagen zur Erreichung des Ziels noch benötigt werden. Dies werden wir Ihnen anschließend auch noch in Textform (in der Regel per E-Mail) mitteilen.
Anschließend werden wir die erforderlichen Schritte veranlassen und Sie vom Fortgang Ihrer Angelegenheit laufend unterrichten.
Wie können Sie uns während des laufenden Mandats erreichen?
Während des laufenden Mandats stehen wir Ihnen für Rückfragen während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung.
Telefonische Anfragen bedürfen – je nach Umfang der Angelegenheit – eines gewissen Vorlaufs, sodass sich die Vereinbarung eines festen Telefontermin anbietet. Wir rufen Sie dann zum vereinbarten Zeitpunkt unter der vereinbarten Telefonnummer an.
Bevorzugt möchten Sie uns per E-Mail kontaktieren, damit wir eine zeitnahe Reaktion – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – sicherstellen können.
Was mache ich, wenn sich die Gegenseite oder sonstige Dritte direkt an mich wenden?
Sollten Sie telefonisch kontaktiert werden, möchten Sie bitte grundsätzlich keine Angaben machen und vielmehr an uns verweisen.
Sollten Sie per E-Mail oder postalisch kontaktiert werden, möchten Sie uns das Erhaltene zukommen lassen. Es genügt ein Foto mit dem Smartphone zu erstellen und uns dieses dann per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zusenden.