Versicherungs- und Verkehrsrecht

Wir sind eine auf das Versicherungs- und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei.

Unser Sitz ist Gunzenhausen und unser Zuhause das Internet.

Strafrecht

Ob Schadenersatz oder Schmerzensgeld, die im Raum stehenden Ansprüche aller Beteiligten sind ebenso umfangreich wie die möglichen Einwendungen. Wir bewahren den Durchblick.“

– Michael Schmidl

Verkehrsstrafrecht

Hierunter fallen z.B. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“), Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs etc.. Es drohen neben empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen auch Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung gewähreistet eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie.

 Sofern sich die Ermittlungsbehörden direkt an Sie wenden, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und uns umgehend kontaktieren. Sofern Ihnen ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder ein anderes behördliches Schreiben zugestellt werden, mögen Sie uns diese umgehend zukommen lassen.

Mit der Zustellung werden regelmäßig kurze Fristen in Gang gesetzt. Bitte beachten Sie, dass wir erst mit der Bestätigung des Mandats die Überprüfung und Überwachung dieser Fristen für Sie übernehmen können.

Anschließend werden wir uns für Sie bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen und nach gewährter Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Auch in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten sind wir gerne für Sie tätig. Sofern sich die Ermittlungsbehörden direkt an Sie wenden, möchten Sie keine Angaben zur Sache machen und uns umgehend kontaktieren. Sollte Ihnen ein Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder anderes behördliches Schreiben zugestellt werden, mögen Sie uns diese umgehend zukommen lassen.

Mit der Zustellung werden regelmäßig kurze Fristen in Gang gesetzt. Bitte beachten Sie, dass wir erst mit der Bestätigung des Mandats die Überprüfung und Überwachung dieser Fristen für Sie übernehmen können. 

Anschließend werden wir uns für Sie bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen und nach gewährter Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Allgemeines Strafrecht

Auch Vorwürfe aus dem allgemeinen Kernstrafrecht (Beleidigung, Betrug, Diebstahl, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen etc.), dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Jugendstrafrecht oder dem Sexualstrafrecht fallen in unser Leistungsspektrum. 

Je nach Vorwurf drohen empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen, sodass eine frühzeitige anwaltliche Vertretung dringend angeraten ist, zumal bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie gestellt werden können. 

Sofern sich die Ermittlungsbehörden direkt an Sie wenden, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und uns umgehend kontaktieren. Sofern Ihnen ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder ein anderes behördliches Schreiben zugestellt werden, mögen Sie uns diese umgehend zukommen lassen.

Mit der Zustellung werden regelmäßig kurze Fristen in Gang gesetzt. Bitte beachten Sie, dass wir erst mit der Bestätigung des Mandats die Überprüfung und Überwachung dieser Fristen für Sie übernehmen können.

Anschließend werden wir uns für Sie bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen und nach gewährter Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Nebenklage

Sofern Sie Geschädigter einer Straftat sind, unterstützen wir Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Rechte, z.B. durch das Stellen einer Strafanzeige oder die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Rahmen einer Nebenklage.

 Nachdem Sie als Geschädigter einer Straftat einige Fristen zu beachten haben, wie zum Beispiel die Frist zur Stellung eines Strafantrags, und bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens die Weichen für eine erfolgreiche Nebenklage gestellt werden können, ist eine frühzeitige anwaltliche Vertretung angezeigt.

FAQ

Muss ich Rechtsanwaltsgebühren bezahlen?

Soweit Gegenstand des Mandates die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen ist, sind die hier entstehenden Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich vom (Kraftfahrt-) Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers im Rahmen dessen Eintrittspflicht zu tragen.

Soweit Gegenstand des Mandats die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ist, möchten Sie uns bitte die Daten ihres Rechtschutzversicherers (Versicherungsgesellschaft, Versicherungsschein-Nr. und Anschrift des Versicherungsnehmers) mitteilen; sehr gerne können Sie auch das jüngste Schreiben ihres Rechtschutzversicherers mit dem Smartphone abfotografieren und uns unter Angabe unseres Aktenzeichens zukommen lassen.

Wie trete ich mit dem Rechtsanwalt in Kontakt?

Je nach Intensität des Unfallschadens haben wir für Sie die notwendigen Schritte zur Weiterleitung der Informationen und Unterlagen vorbereitet.

Für reine „Blechschäden“ klicken Sie bitte auf den Button „Schadensregulierung“; wurden Sie bei einem Unfall (auch) leicht verletzt (Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich nicht mehr als sechs Wochen, kein Dauerschaden, wie zum Beispiel bei einem HWS-Schleudertrauma) klicken Sie bitte auf den Button „Mehr dazu“ unter dem Punkt Schmerzensgeld. Bei schwereren Verletzungen klicken Sie bitte auf den Button „Mehr dazu“ unter dem Punkt Schwerverletzte und Todesfälle.

Alles weitere finden Sie dort.

Wie läuft die Bearbeitung des Mandats ab?

Sobald uns die Informationen und Unterlagen vorliegen, werden wir uns umgehend an den Schädigen respektive dessen Haftpflichtversicherer wenden, ihre Ansprüche dort geltend machen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Die weiteren Informationen und Unterlagen werden wir bei den Beteiligten zu Ihrer Entlastung anfordern und sie vom Fortgang der Angelegenheit laufend unterrichten.

Wie kann ich den Rechtsanwalt für Rückfragen erreichen?

Während des laufenden Mandates stehen wir Ihnen für Rückfragen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, damit wir eine zeitnahe Reaktion, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, sicherstellen können.

Telefonische Rückfragen/Abstimmungen sind selbstverständlich möglich. Je nach Umfang der Angelegenheit bedürfen diese jedoch einer gewissen Vorbereitung, sodass Sie am geeignetsten eine festen Telefontermin per E-Mail mit uns vereinbaren. Wir kommen dann telefonisch zum angegebenen Zeitpunkt sehr gerne auf Sie zu.

Was mache ich, wenn sich die Gegenseite und/oder die Ermittlungsbehörden und/oder sonstige Dritte direkt an mich wenden?

Sollten Sie telefonisch kontaktiert werden, möchten Sie bitte grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen und vielmehr an uns verweisen.

Sollten Sie per E-Mail kontaktiert werden, möchten Sie diese bitte unter Angabe unseres Aktenzeichens an uns weiterleiten.

Sollten Sie per Fax oder Brief kontaktiert werden, möchten Sie uns per E-Mail das mit dem Smartphone abfotografierte Schriftstück unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.

Sollte es sich um ein behördliches/gerichtliches Schreiben Handel, möchten Sie dies bitte möglichst umgehend veranlassen, da gegebenenfalls Fristen zu wahren sind.

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