Kfz-Versicherung

Ihr Kraftfahrthaftpflichtversicherer verweigert ihnen die Unterstützung, weil sie den Unfall vorsätzlich herbeigeführt haben oder er möchte bei Ihnen wegen vermeintlicher Obliegenheitsverletzung regressieren?

Ihr Kaskoversicherer verweigert oder kürzt Leistungen wegen vermeintlicher Alkoholisierung und/oder Unfallflucht?

Ablauf

Ob die Rechtsauffassungen ihres Versicherers belastbar sind, kann nur der versierte Anwalt nach Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte beurteilen.

Kontaktieren Sie uns also möglichst umgehend nach Erhalt der Leistung Ablehnung oder Kürzung ihres Kfz-Versicherers.

Damit ihre Rechte gewahrt werden können benötigen wir einige Informationen sowie eine Vollmacht:

Bitte teilen Sie uns insbesondere auch eine (Mobil-) Telefonnummer mit, damit wir sie zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise kontaktieren können. Sofern es sich um eine Festnetznummer handelt, möchten Sie uns bitte mitteilen, wann wir Sie zeitlich am geeignetsten erreichen können.

Die Vollmacht benötigen wir nicht im Original. Es genügt also, wenn sie die Vollmacht ausdrucken, auf Seite 1 einmal mittig und einmal unten mit Ort, Datum und ihrer Unterschrift versehen, beide Seiten der Vollmacht mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.

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Ihre Daten werden über unseren Provider per E-Mail an uns weitergeleitet und nach Beantwortung umgehen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Nutzung zu einem anderen Zweck oder eine Datenweitergabe an Dritte findet nicht statt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.*