Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Ablehnung der geltend gemachten Leistungen geht in der Regel eine umfangreiche Korrespondenz mit dem Versicherer voraus. So muss ein umfangreicher Fragebogen ausgefüllt, ärztliche Befundung eingereicht und diverse Erklärungen zur Datenverarbeitung und/oder Schweigepflichtentbindung abgegeben werden.

Nach Abschluss der Prüfung werden dann die Versicherten nicht selten davon überrascht, dass nicht nur das Bestehen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit geprüft wurde, sondern vielmehr auch die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Ablauf

Sofern der Versicherer die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vollständig und rückwirkend erbringt, ist anwaltliche Hilfe erforderlich. Dies nicht nur für den Fall, dass der Versicherer den Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit nach Einholung diverser Privatgutachten bestreitet (und gegebenenfalls im Vergleichswege die Zahlung der Leistungen für einen bestimmten Zeitraum anbietet), sondern vielmehr auch für die nicht seltenen Fälle der vermeintlichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzungen und der hierauf basierenden Kündigungen, Rücktritte und/oder Anfechtungen.

Kontaktieren Sie uns also möglichst umgehend nach Erhalt der Ablehnung der Leistungen oder des Vergleichsangebotes.

Damit ihre Rechte gewahrt werden können benötigen wir einige Informationen sowie eine Vollmacht zwecks Vorlage bei der Versicherungsgesellschaft:

Bitte teilen Sie uns insbesondere auch eine (Mobil-) Telefonnummer mit, damit wir sie zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise kontaktieren können. Sofern es sich um eine Festnetznummer handelt, möchten Sie uns bitte mitteilen, wann wir Sie zeitlich am geeignetsten erreichen können.

Die Vollmacht benötigen wir nicht im Original. Es genügt also, wenn sie die Vollmacht ausdrucken, auf Seite 1 einmal mittig und einmal unten mit Ort, Datum und ihrer Unterschrift versehen, beide Seiten der Vollmacht mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten. 

Auf selbigem Weg können Sie uns auch die Korrespondenz, insbesondere das Ablehnungsschreiben und/oder das Angebot ihres Versicherers zukommen lassen. 

 

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