Verkehrsrecht

Ob Schadenersatz oder Schmerzensgeld, die im Raum stehenden Ansprüche aller Beteiligten sind ebenso umfangreich wie die möglichen Einwendungen. Wir bewahren den Durchblick.“

– Michael Schmidl

Schadenregulierung

Den einfach gelagerten Verkehrsunfall gibt es nicht mehr. Auch bei klarer Haftungssituation wird seitens der Haftpflichtversicherer systematisch gekürzt.

Nach dem Unfall sollte also nicht gezögert werden! Dies auch dann, wenn der Unfallgegner einsichtig oder gar ein guter Bekannter ist. Letztlich treffen die Haftpflichtversicherer die Entscheidung ob und wenn ja, wie viel gezahlt wird.

Unmittelbar nach unserer Mandatierung werden wir mit unserem Netzwerk an erfahrenen Sachverständigen für die sofortige und insbesondere vollständige Erfassung und Erstattung ihres unfallbedingten Schadens Sorge tragen.

Schmerzensgeld

Sofern Sie bei einem Unfall (auch) verletzt wurden, kommen darüber hinaus insbesondere Schmerzensgeldansprüche in Betracht.

Das Gesetz sieht nur vor, dass das Schmerzensgeld „angemessen“ sein muss. Unmittelbar nach Mandatierung werden wir Ihnen den Weg zu einem möglichst hohen Schmerzensgeld aufzeigen.

Nur wer bei sogenannten Bagatellverletzungen (insbesondere Schleudertrauma) aus der Masse der Fälle herausragt, bekommt auch eine herausragende Kompensation.

Schwer- und Schwerstverletzte

Sofern Sie oder ein Fahrzeuginsasse bei dem Unfall intensive Verletzungen erlitten haben, die insbesondere auch zu Dauerfolgen führen können, kommen neben dem Schmerzensgeldanspruch noch Verdienstausfallschaden, Gewinnentgang, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, etc. in Betracht.

Um insoweit alle Ansprüche für Sie zu erfassen, ist eine abgestimmt Vorgehensweise erforderlich. Wir werden Ihnen darlegen, welche Unterlagen von unserer Seite für Sie eingeholt werden können und welche Unterlagen und Informationen Sie uns noch überlassen sollten, damit Ihre Ansprüche vollständig erfasst und durchgesetzt werden können.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten

Auch in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten – und Strafverfahren sind wir gerne für Sie tätig. Sofern sich die Ermittlungsbehörden direkt an Sie wenden, möchten Sie keine Angaben zur Sache machen und uns umgehend kontaktieren. Sollte Ihnen ein Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder anderes behördliches Schreiben zugestellt werden, mögen Sie uns diese umgehend zukommen lassen.

Mit der Zustellung werden regelmäßig kurze Rechtsmittelfristen in Gang gesetzt. Bitte beachten Sie, dass wir erst mit der Bestätigung des Mandats die Überprüfung und Überwachung dieser Fristen vornehmen können.

Anschließend werden wir uns für Sie bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen und nach gewährter Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

FAQ

Muss ich Rechtsanwaltsgebühren bezahlen?

Soweit Gegenstand des Mandates die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüchen ist, sind die hier entstehenden Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich vom (Kraftfahrt-) Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers im Rahmen dessen Eintrittspflicht zu tragen.

Soweit Gegenstand des Mandats die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ist, möchten Sie uns bitte die Daten ihres Rechtschutzversicherers (Versicherungsgesellschaft, Versicherungsschein-Nr. und Anschrift des Versicherungsnehmers) mitteilen; sehr gerne können Sie auch das jüngste Schreiben ihres Rechtschutzversicherers mit dem Smartphone abfotografieren und uns unter Angabe unseres Aktenzeichens zukommen lassen.

Wie trete ich mit dem Rechtsanwalt in Kontakt?

Je nach Intensität des Unfallschadens haben wir für Sie die notwendigen Schritte zur Weiterleitung der Informationen und Unterlagen vorbereitet.

Für reine „Blechschäden“ klicken Sie bitte auf den Button „Schadensregulierung“; wurden Sie bei einem Unfall (auch) leicht verletzt (Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich nicht mehr als sechs Wochen, kein Dauerschaden, wie zum Beispiel bei einem HWS-Schleudertrauma) klicken Sie bitte auf den Button „Mehr dazu“ unter dem Punkt Schmerzensgeld. Bei schwereren Verletzungen klicken Sie bitte auf den Button „Mehr dazu“ unter dem Punkt Schwerverletzte und Todesfälle.

Alles weitere finden Sie dort.

Wie läuft die Bearbeitung des Mandats ab?

Sobald uns die Informationen und Unterlagen vorliegen, werden wir uns umgehend an den Schädigen respektive dessen Haftpflichtversicherer wenden, ihre Ansprüche dort geltend machen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

Die weiteren Informationen und Unterlagen werden wir bei den Beteiligten zu Ihrer Entlastung anfordern und sie vom Fortgang der Angelegenheit laufend unterrichten.

Wie kann ich den Rechtsanwalt für Rückfragen erreichen?

Während des laufenden Mandates stehen wir Ihnen für Rückfragen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, damit wir eine zeitnahe Reaktion, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, sicherstellen können.

Telefonische Rückfragen/Abstimmungen sind selbstverständlich möglich. Je nach Umfang der Angelegenheit bedürfen diese jedoch einer gewissen Vorbereitung, sodass Sie am geeignetsten eine festen Telefontermin per E-Mail mit uns vereinbaren. Wir kommen dann telefonisch zum angegebenen Zeitpunkt sehr gerne auf Sie zu.

Was mache ich, wenn sich die Gegenseite und/oder die Ermittlungsbehörden und/oder sonstige Dritte direkt an mich wenden?

Sollten Sie telefonisch kontaktiert werden, möchten Sie bitte grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen und vielmehr an uns verweisen.

Sollten Sie per E-Mail kontaktiert werden, möchten Sie diese bitte unter Angabe unseres Aktenzeichens an uns weiterleiten.

Sollten Sie per Fax oder Brief kontaktiert werden, möchten Sie uns per E-Mail das mit dem Smartphone abfotografierte Schriftstück unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.

Sollte es sich um ein behördliches/gerichtliches Schreiben Handel, möchten Sie dies bitte möglichst umgehend veranlassen, da gegebenenfalls Fristen zu wahren sind.

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