Schadenregulierung

Ablauf der Schadensregulierung (Sachschaden)

Geiz ist geil! Immer noch? Schon wieder? Im Bereich der Verkehrsunfallschadensregulierung ist dieses nicht mehr ganz so neue Motto immer noch Programm. Die Schadensersatzansprüche der Unfallgeschädigten werden systematisch gekürzt. Hierbei kennt die Kreativität der Haftpflichtversicherer scheinbar keine Grenzen. So werden Reparaturrechnungen anerkannter Fachbetriebe ebenso „korrigiert“ wie die Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger „überprüft“ etc.. Die Versicherungswirtschaft sucht ständig nach neuen Einsparmöglichkeiten und jede Woche wird „eine neue Sau durchs Dorf getrieben“. Ohne fachanwaltliche Hilfe sind die berechtigten Ansprüche regelmäßig nicht zu realisieren.

Kosten

Diese Entwicklung hat die Rechtsprechung veranlasst bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren folgendes klarzustellen:

„Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssatz u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

OLG Frankfurt, 01.12.14 – 22 U 171/13 und AG Nürnberg, 05.12.2016 – 20 C

Ablauf

Kontaktieren Sie uns also möglichst umgehend nach dem Schadensfall. Damit ihre Rechte gewahrt werden können benötigen wir einige Informationen sowie eine Vollmacht:

Bitte teilen Sie uns insbesondere auch eine (Mobil-) Telefonnummer mit, damit wir sie zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise kontaktieren können. Sofern es sich um eine Festnetznummer handelt, möchten Sie uns bitte mitteilen, wann wir Sie zeitlich am geeignetsten erreichen können.

Die Vollmacht benötigen wir nicht im Original. Es genügt also, wenn sie die Vollmacht ausdrucken, auf Seite 1 einmal mittig und einmal unten mit Ort, Datum und ihrer Unterschrift versehen, beide Seiten der Vollmacht mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.