Versicherungsrecht
– Michael Schmidl
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Wird als elementares Produkt der Daseinsvorsorge im Vertrieb gerne als unverzichtbar bezeichnet und hat tatsächlich in den letzten Jahren immens an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt, weil sich der (Sozial-) Staat immer weiter zurückgezogen hat.
Ob man tatsächlich über die Jahre hinweg gut versichert war, zeigt sich aber erst im Leistungsfall. Erst dann wird seitens des Versicherers erstmals geprüft, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (!) vermeintlich falsche Angaben insbesondere zum Gesundheitszustand gemacht wurden.
Seitens der Versicherer erklärte Kündigungen, Rücktritte und/oder Anfechtungen bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Private Unfallversicherung
Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses stehen hohe Versicherungssummen im Vordergrund und sind maßgeblich für den Abschluss der Versicherungsverträge.
Erst nach einem Unfall richtet sich der Blick auf die Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditätsleistung und/oder Progression. Wie hoch die Hürden für diese Leistungen tatsächlich sind, regelt das Kleingedruckte (in der Regel als AUB bezeichnet). Dort sind diverse Fristen und formale Voraussetzungen enthalten.
Die Geltendmachung von Invaliditätsleistungen bzw. die Überprüfung der Abrechnungen der Versicherer bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
KFZ-Versicherung
Wer Auto fährt muss über eine KFZ-Haftpflichtversicherung verfügen; daneben haben die meisten auch – und völlig zu Recht – eine private Haftpflichtversicherung. Allerdings kommt es immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten und der Versicherte sitzt dann zwischen den Stühlen. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt unsererseits ist der oft seitens der Haftpflichtversicherer bemühte Vorwand der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles.
In der Kaskoversicherung ist oftmals das Leistungsversprechen des Versicherers nicht hinreichend klar umrissen, zumal sich dieses regelmäßig nicht mit den gesetzlich normierten Schadensersatzansprüchen deckt. Auch greifen die Versicherer gerne und früh zu dem Einwand, dass eine Alkoholisierung und/oder Unfallflucht vorläge und von daher Leistungsfreiheit.
Sonstige Versicherungszweige
Auch in allen anderen Bereichen des privaten Versicherungsrechts sind wir für Sie da. Dies betrifft insbesondere die
- Krankentagegeldversicherung
Oft problematisch die Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zumal die jeweiligen Vertragsbedingungen nicht aufeinander abgestimmt sein müssen.
- Gebäude- und Hausratversicherung
Regelmäßig werden seitens der Versicherer die Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis des Schadens überspannt.
- Betriebsschließungsversicherung
Die aktuelle Pandemie hat dieses Produkt aus dem Schatten geführt und man merkt den Verträgen an, dass sie bisher keiner gerichtlichen „Belastung“ ausgesetzt waren.
FAQ
Mit welchen Kosten muss ich bei einer Anfrage rechnen?
Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert.
Eine telefonische Erstberatung wird von uns kostenfrei durchgeführt. Im Rahmen dieses Telefonats wird dann auch geklärt, ob eine weitere, dann kostenpflichtige Tätigkeit erforderlich ist. Ist eine weitere Tätigkeit nicht gewünscht, sind Ihnen auch keine Kosten entstanden.
Sofern Sie rechtschutzversichert sind, reduziert sich das Kostenrisiko überdies auf eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wie trete ich mit dem Rechtsanwalt in Kontakt?
Je nach Betroffenem Versicherungszweig haben wir für Sie die notwendigen Schritte zur Weiterleitung der Informationen und Unterlagen vorbereitet.
Für die am häufigsten betroffenen Versicherungszweige (Berufsunfähigkeit, Unfall, Kfz) klicken Sie das entsprechende Feld an. Sofern andere Versicherungszweige betroffen sind, klicken Sie auf „Mehr dazu“ unter Sonstige Versicherungsszweige.
Alles weitere finden Sie dort.
Wie läuft die Bearbeitung des Mandats ab?
Sobald uns die Informationen und Unterlagen vorliegen, werden wir diese einer Prüfung unterziehen sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Sofern Sie uns Ihre Telefonnummer hinterlassen, kommen wir auf Sie zu.
Die weiteren Informationen und Unterlagen werden wir bei den Beteiligten zu ihrer Entlastung anfordern und sie vom Fortgang der Angelegenheit laufend unterrichten.
Wie kann ich den Rechtsanwalt für Rückfragen erreichen?
Während des laufenden Mandates stehen wir Ihnen für Rückfragen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, damit wir eine zeitnahe Reaktion, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, sicherstellen können.
Telefonische Rückfragen/Abstimmungen sind selbstverständlich möglich. Je nach Umfang der Angelegenheit bedürfen diese jedoch einer gewissen Vorbereitung, sodass Sie am geeignetsten eine festen Telefontermin per E-Mail mit uns vereinbaren. Wir kommen dann telefonisch zum angegebenen Zeitpunkt sehr gerne auf Sie zu.
Was mache ich, wenn sich die Gegenseite und/oder die Ermittlungsbehörden und/oder sonstige Dritte direkt an mich wenden?
Sollten Sie telefonisch kontaktiert werden, möchten Sie bitte grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen und vielmehr an uns verweisen.
Sollten Sie per E-Mail kontaktiert werden, möchten Sie diese bitte unter Angabe unseres Aktenzeichens an uns weiterleiten.
Sollten Sie per Fax oder Brief kontaktiert werden, möchten Sie uns per E-Mail das mit dem Smartphone abfotografierte Schriftstück unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.
Sollte es sich um ein behördliches/gerichtliches Schreiben Handel, möchten Sie dies bitte möglichst umgehend veranlassen, da gegebenenfalls Fristen zu wahren sind.