Versicherungs- und Verkehrsrecht

Wir sind eine auf das Versicherungs- und Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei.

Unser Sitz ist Gunzenhausen und unser Zuhause das Internet.

Schwer- und Schwerstverletzte

Geltendmachung von Schadensersatz – Schmerzensgeldansprüchen

Der Haftpflichtversicherer drückt in solchen Fällen zunächst sein Bedauern für das Unfallgeschehen und deren Folgen aus, dann geht es jedoch „ganz normal“ darum, die Aufwendungen möglichst gering zu halten.

Nachdem überdies bereits die einzelnen Schadenspositionen und die hierzu ergangene Judikatur (Verdienstausfallschaden, Gewinnentgang, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld etc.) umfangreich und diffizil sind, ist eine fachanwaltliche Begleitung unverzichtbar.

Ablauf

Auch in diesen Fällen möchten Sie uns – sobald es die Umstände zulassen – möglichst umgehend kontaktieren.

Damit ihre Rechte gewahrt werden können benötigen wir einige Informationen sowie eine Vollmacht und eine Schweigepflichtentbindung Erklärung:

Bitte teilen Sie uns insbesondere auch eine (Mobil-) Telefonnummer mit, damit wir sie zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise kontaktieren können. Sofern es sich um eine Festnetznummer handelt, möchten Sie uns bitte mitteilen, wann wir Sie zeitlich am geeignetsten erreichen können.

Die Vollmacht benötigen wir nicht im Original. Es genügt also, wenn sie die Vollmacht ausdrucken, auf Seite 1 einmal mittig und einmal unten mit Ort, Datum und ihrer Unterschrift versehen, beide Seiten der Vollmacht mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.

Auch die Schweigepflichtentbindung-Erklärung benötigen wir nicht im Original. Es genügt also, wenn Sie diese mit ihrem Geburtsdatum, Ort, Datum und Unterschrift versehen, mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.

Weiter benötigen wir noch die Mitteilung der vollständigen Anschriften der Arztpraxen und/oder Kliniken, die sie aufgrund des gegenständlichen Unfalles aufgesucht haben, damit wir dort unter Vorlage der Schweigepflichtentbindung-Erklärung aussagekräftige, ärztliche Berichte anfordern können.

Sobald es die Umstände dann zulassen, sollte ein ausführlicher – auch telefonischer – Besprechungstermin zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise durchgeführt werden.