Nebenklage
Ablauf bei Nebenklagen
Sie wurden bei einem Unfall und/oder durch eine Straftat geschädigt und wollen dem Täter nicht (nur) als Opfer gegenübertreten?
Ablauf
Kontaktieren Sie uns möglichst umgehend, damit wir rechtzeitig für Sie die fristwahrenden Schritte veranlassen können. Als zugelassener Nebenkläger können Sie dann z.B. in einer Hauptverhandlung gegen den Angeklagten (nicht nur als Zeuge) anwesend sein und sowohl diesen als auch andere Zeugen befragen.
Wir benötigen einige Informationen sowie eine Vollmacht:
Die Vollmacht benötigen wir nicht im Original. Es genügt also, wenn sie die Vollmacht ausdrucken, auf Seite 1 einmal mittig und einmal unten mit Ort, Datum und ihrer Unterschrift versehen, beide Seiten der Vollmacht mit dem Smartphone abfotografieren und uns per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens zuleiten.
Weiter möchten Sie uns das ihnen zugegangene Schriftstück ebenfalls zukommen lassen, wobei auch insoweit eine Zusendung eines mit dem Smartphone angefertigten Fotos per E-Mail unter Angabe unseres Aktenzeichens genügt.
Anschließend werden wir uns für Sie bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen und nach gewährter Akteneinsicht das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.