Sie haben Leistungen aus ihre Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt? Statt der erhofften Bewilligung oder der befürchteten Ablehnung haben sie ein Angebot auf Zahlung der vereinbarten Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum erhalten? Was ist von einem solchen befristeten Anerkenntnis zu halten?

Zunächst einmal sitzt nicht hinter jedem Busch ein Räuber, mithin muss nicht immer alles schlecht sein, nur weil es von einem Versicherer kommt. Dennoch ist auch nicht immer das, was gut klingt, tatsächlich im Interesse des Versicherten. Und dies auch dann nicht, wenn das Angebot mit dem Zusatz „um Ihnen in Ihrer derzeitigen Situation bereits jetzt helfen zu können“ versehen ist.

Sodann muss man sich in die Situation des Versicherers versetzen: Dieser ist z.B. gesetzlich verpflichtet nach einem Leistungsantrag – innerhalb bestimmter Fristen – zu erklären, ob eine Leistungspflicht anerkannt wird oder eben nicht. Ein Anerkenntnis kann aber seit der Reform des Versicherungsrechts nur noch einmal zeitlich begrenzt werden ; der Versicherte soll nach dem Willen des Gesetzgebers möglichst zeitnah Klarheit darüber haben, damit er seine Lebensumstände hierauf einrichten kann.

Den Versicherern wurde also die nicht selten praktizierte Möglichkeit von „Kettenanerkenntnissen“, mithin wiederholten und nur zeitlich befristeten Anerkenntnissen, genommen. Dennoch legt man sich auf Seiten des Versicherers ungern fest: Wird abgelehnt, so droht eine zeitnahe gerichtliche Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Kostenrisiko; wird dagegen anerkannt, so ist der Versicherer erst einmal und bis auf Weiteres gebunden und kann sich nur noch in einem formalisierten Nachprüfungsverfahren wieder von dem Anerkenntnis lösen. An letzterem scheitern durchaus viele Versicherer, zumal dann nicht mehr der Versicherte beweisen muss, dass er tatsächlich berufsunfähig ist sondern vielmehr jetzt der Versicherer beweisen muss, dass der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist.

Also wird eine Vereinbarung vorgeschlagen, die dem Versicherten bereits jetzt Leistungen verspricht, den Versicherer jedoch in keine schlechtere rechtliche Position bringt.

Das Angebot hat also jedenfalls Vor– und Nachteile. Ob die Vorteile einer solchen Vereinbarung die möglichen Nachteile im konkreten Fall tatsächlich überwiegen, kann der juristische Laie in der Regel nicht abschätzen. Grundsätzlich kann also die vorangestellte Frage nur wie folgt beantwortet werden: Auf keinen Fall ohne fundierte rechtliche Beratung unterschreiben.