Michael Werner Schmidl
Rechtsanwalt
Fachanwaltskanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht Schmidl
Werdegang
- Jahrgang 1971
- Studium an der Bay. Beamtenfachschule in Hof mit Abschluss zum Diplom- Verwaltungswirt FH
- Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Referendariat am Oberlandesgericht Nürnberg
- Seit 2001 Rechtsanwalt
- Seit 2003 Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE)
- Seit 2005 Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Seit 2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Von Juni 2008 – April 2021 Leiter des Referats Verkehrs- und Versicherunsgrecht der Kanzlei meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb mit Standorten in Gunzenhausen, Dinkelsbühl, Ansbach, Weißenburg, Feuchtwangen und Fürth.
- Mai 2021 Gründung der Fachanwaltskanzlei für Versicherungs- und Verkehrsrecht Schmidl
Unser Leistungsspektrum
Versicherungsrecht
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Unfallversicherung
Private Krankenversicherung
(Kraftfahrt-) Haftpflichtversicherung
Betriebsausfallversicherung
Verkehrsrecht
Unfallabwicklung
„Blechschäden“
Personenschaden
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Personengroßschäden
insbesondere. Verdienst-/Haushaltsführungsschaden, Umbaukosten, Renten
Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten
z.B. Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
z.B. Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten

Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein (DAV e.V.)
Der Deutsche Anwaltverein mit Sitz in Berlin ist der Berufsverband der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland und hat gut 63.000 Mitglieder.
Ansbacher Anwaltsverein
Ist ein freiwilliger Zusammenschluss der im Landgerichtsbezirk Ansbach tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Seit über 30 Jahren tritt die Arbeitsgemeinschaft für die Rechte von Unfallgeschädigten ein und steht in enger Verbindung mit dem Deutschen Verkehrsgerichtstag und weiteren Spitzenverbänden.
Automobilclub Europa (ACE)
Deutschlands zweitgrößter Automobilclub mit mehr als 630.000 Mitgliedern. Der Zweck des Automobilclubs ist die Vertretung seiner Mitglieder insbesondere in den Bereichen Verkehrssicherheit, Verkehrspolitik, Verkehrsrecht und Steuerpolitik.